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Hundeführerschein (Sachkundenachweis)
Das neue Hundegesetz in Niedersachsen (§3 NHundG) schreibt einen verpflichtenden Hundeführerschein für Neuhundebesitzer vor.
Ein Hundehalter muss in der Lage sein, seinen Hund so zu halten und zu führen, dass von ihm keine Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht.
Wer einen Hund hält, muss gem. §3 NHundG die dafür erforderliche Sachkunde besitzen. Sie ist der jeweiligen Gemeinde auf Verlangen nachzuweisen.
Die theoretische Sachkundeprüfung ist vor der Aufnahme der Hundehaltung und die praktische Prüfung ist während des ersten Jahres der Hundhaltung abzulegen.
Folgende Themengebiete werden in der Theorieprüfung abgefragt:
- Anforderung an die Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts,
- das Sozialverhalten von Hunden und die rassespezifischen Eigenschaften
- das Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
- Erziehung und Ausbildung von Hunden
- Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
In der praktischen Prüfung liegt der Fokus auf dem Hundehalter und dessen Umgang mit seinem Hund sowie das richtige Einschätzen von Situationen und die richtige Reaktion in der jeweiligen Situation.
Hierbei sollte der Hundehalter in der Lage sein, den Hund zu kontrollieren, so dass keine Gefahr oder Belästigung vom Hund ausgeht.
Da ich als Prüferin des Veterinäramtes anerkannt bin, können Sie bei uns sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung ablegen.
Für beide Prüfungsteile können Sie mit mir ganz individuell einen Termin vereinbaren.